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Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen

vom Deutschen Industrie- und Handelstag und der Wirtschaftsprüferkammer entsprechend § 65 WPO gebildete, nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft mit gemeinsamer Geschäftsstelle. - Aufgaben: Behandlung von Fragen des wirtschaftlichen Prüfungs- und Treuhandwesens, die gemeinsame Belange der Wirtschaft und der Berufe der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer berühren.

 

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