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Familienstand

I. Familienrecht: Familienrechtlich begründetes Verhältnis zwischen Personen, die durch Geburt (Personenstand), Verehelichung, Ehetrennung bzw. Tod ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet sind.
II. Amtliche Statistik: Dem Familienstand entsprechen Merkmale der Bevölkerungsstatistik. - Probleme: a) Absichtliche Täuschung durch Fehleintragung geschiedener Frauen (verwitwet), lediger Mütter (verheiratet, verwitwet), auszuschalten durch Kontrollfragen über Tag der Eheschließung, Wohnsitz, Geburtstag und -ort des Ehemannes. b) Schwierig die Erfassung der mehrfach verwitweten oder geschiedenen Partner und ihrer Kinder. - Zwischenstaatlicher Vergleich zufolge unterschiedlicher Rechtsordnung häufig irreführend.

 

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