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Eurofazilitäten

Sammelbegriff für Techniken zur Absicherung des revolvierenden Absatzes von kurzfristigen Papieren im Euromarkt (z. B. note issuance facility (NIF), revolving underwriting facility (RUF) oder Euronote facility (vgl. Euronotes)). - Merkmale: Mehrjährige Laufzeit; Bilanzunwirksamkeit (garantierte Rückgriffsmöglichkeit auf eine Bank [Standby-Linie], keine direkte Kreditgewährung). - Funktionen der Banken: - 1. Federführung bei Emission, d. h. Verhandeln der Konditionen sowie der Syndizierung ("Arrangeur"); einmalige Vergütung von bis zu 0,15% des gesamten Emissionsbetrages. - 2. Organisation der Notes-Plazierung ("Tender Panel Agent"); jährliche Provision bis 0,10% des Placement. - 3. Angebotsabgabe für Notes und Plazierung dieser am Markt ("Mitglied" eines Tender Panels); Provision für plazierte Notes. - 4. Die Bank hat die Übernahme nicht plazierter Notes zu einer vereinbarten Rendite ("Mitglied eines Standby-Underwriting-Konsortiums"); Vergütung i. d. R. zwischen 1/6 und 1/8% p. a. auf die Zusage.

 

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