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Plazierung

I. Bankwesen: 1. Begriff: Unterbringung neu ausgegebener Wertpapiere (Aktien, industrielle Schuldverschreibungen), insbes. durch Verkauf an das breitere Publikum (vgl. auch Emissionsgeschäft). - Plazierung wird häufig von einem Konsortium (Plazierungskonsortium, auch underwriter) durchgeführt, das dem Emittenten die vollständige Plazierung garantiert; im Fall der Nichtplazierung verbleiben die Papiere im Bestand der Konsortialbanken. Plazierende Banken erhalten für die Durchführung der Plazierung eine Provision. - 2. Arten: a) Öffentliche Zeichnung: Anleger besitzen die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Teile der Wertpapieremission zu zeichnen. Bei hoher Nachfrage kann Zeichnungsfrist verkürzt werden, bei Überzeichnung erfolgt die Zuteilung z. B. durch Verlosung (oft bei Aktienneuemissionen). - b) Freihändiger Verkauf: Die plazierenden Banken verkaufen ihr Kontingent ab einem bestimmten Termin ohne vorhergehende Zeichnung.
II. Werbung: "Standort" eines Werbemittels. - Vgl. auch Plazierungsvorschrift.

 

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