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Plazierungsvorschrift
genaue, bindende Angaben des Werbetreibenden an den Werbeträger (TV, Funk, Verlag, Media), an welcher Stelle, in welcher Länge, in welcher Form das Werbemittel an einem bestimmten Platz, in bestimmter Lage anzubringen, abzudrucken, anzukleben, aufzuhängen oder zu senden ist.
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