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Emissionsgeschäft

Grundhandelsgeschäft i. S. des § 1 II 4 HGB, das sich mit der Emission von Wertpapieren befaßt, deren Einführung an der Börse und der Vermittlung der Bezugsrechtsausübung. Die Unterbringung oder Konversion von Anleihen ist das Anleihegeschäft, die Plazierung von Aktien und industriellen Schuldverschreibungen das Finanzierungsgeschäft. Vielfach wird das Emissionsgeschäft in Gemeinschaft mit mehreren Banken, durch ein Konsortium, durchgeführt (Konsortialgeschäft). Das Emissionsgeschäft bearbeitet die Emissionsabteilung, das Konsortialbüro oder die Effektenabteilung der Bank.

 

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