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Konsortialgeschäfte

Geschäfte, die von mehreren Banken, meist unter Führung einer einzelnen Bank (Konsortialführer) getätigt werden, i. d. R. bei größeren Emissionsgeschäften, Börseneinführungen, Kreditgewährungen und Bürgschaftsübernahmen. Das Geschäft wird nach vereinbarten Quoten (Konsortialquoten) auf die Mitglieder des Konsortiums aufgeteilt; übernommene Wertpapiere werden zum Gesamtvermögen. Aufgrund der Neuerungen an den internationalen Finanzmärkten (Finanzinnovationen) v. a. im Revolving-Geschäft von zunehmender Bedeutung. - Alternative am Euromarkt: transferable loan facility.

 

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