syndizierter Kredit, Kredit, der von einem Konsortium gewährt wird. Neben der Höhe des Kredits, die für eine Bank allein wegen KWG-rechtlicher Bestimmungen (Kreditwesengesetz, Großkredit) nicht darstellbar ist, stellt die Verteilung des Gesamtrisikos (Bonitäts-, Absatz-, Kapitalbindungsrisiko) auf die Konsorten stets den eigentlichen Zweck eines Konsortialkredit dar.