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Bank

Bankbetrieb, Kreditinstitut, Wirtschaftseinheit, die durch Verknüpfung der bankbetrieblichen Produktionsfaktoren geld- und kreditbezogene Dienstleistungen erstellt. - 1. Volkswirtschaftliche Funktion: Liquiditätsausgleich innerhalb des dem Wertestrom der Sachgüter und Dienstleistungen entgegengerichteten Geldstroms durch Losgrößen-, Fristen- und Risikotransformation. - 2. Einzelwirtschaftliche Funktionen: a) Umtauschfunktion: Schaffung von Möglichkeiten des Tauschs liquider Mittel unterschiedlicher Form und/oder Qualität. b) Depotfunktion: Verwahrung liquider Mittel über bestimmte Zeiträume. c) Transportfunktion: Räumliche Übertragung monetärer Mittel. d) Finanzierungsfunktion: Zeitweilige Überlassung von Geld oder Kredit an Dritte. - 3. Legaldefinition: Nach § 1 KWG sind Kreditinstitute alle Unternehmungen, die Bankgeschäfte betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Sie können auch in öffentlicher Hand sein (öffentliche Kreditinstitute). Kreditinstitute sind demnach: Kreditbanken, Sparkassen und Landesbanken, Genossenschaftsbanken (Kreditgenossenschaft) und genossenschaftliche Zentralkassen, Realkreditinstitute, Teilzahlungskreditinstitute, Kreditinstitute mit Sonderaufgaben und Kapitalanlagegesellschaften sowie die Postbank AG. Keine Banken sind demnach die Bundesbank, Bausparkassen, Versicherungsunternehmen und Pfandleihunternehmen. - Vgl. auch Bankbetriebslehre.

 

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