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Tausch

I. Volkswirtschaftslehre: Hingabe eines Tauschgutes (Waren, Leistungen oder Geld) gegen den Empfang eines anderen. Auf diesem Austausch von Waren und Leistungen beruht letztlich jede Form der Wirtschaft, v. a. die Tauschwirtschaft. Der Tauschverkehr kommt dadurch in Gang, daß die Wirtschaftssubjekte den Wert derjenigen Güter, die sie erwerben wollen, im Zeitpunkt des Tausch höher einschätzen als den Wert der Güter, die sie abzugeben haben. - Vgl. auch Tauschwert, Tauschmittelfunktion des Geldes.
II. Handelsbetriebslehre: Austausch von Ware gegen Ware (Kompensationshandel).
III. Bürgerliches Recht: Gegenseitiger Vertrag, durch den sich beide Teile zur Übertragung einer Sache oder eines Rechts verpflichten. Die Vorschriften über den Kaufvertrag finden entsprechende Anwendung (§ 515 BGB), beide Teile haften dem anderen Teil wie ein Verkäufer.
IV. Steuerrecht: 1. Umsatzsteuer: Jeder entgeltliche Leistungsaustausch eines Unternehmers unterliegt der Umsatzsteuer. Das Entgelt (die Gegenleistung) kann in einer Lieferung und sonstigen Leistung bestehen, so daß zwei Lieferungen gegeben sind; ein tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung (nicht für eine Lieferung) in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht. In beiden Fällen gilt der gemeine Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Die Umsatzsteuer gehört nicht zum Entgelt (§§ 3 XII, 10 II UStG). Tauscht z. B. ein Radiohändler mit einem Fahrzeughändler ein Radio im gemeinen Wert von 700 DM gegen ein Motorrad zu 1000 DM und zahlt er 300 DM zu, dann hat der Fahrzeughändler 1000 DM und der Radiohändler 700 DM jeweils abzüglich der Umsatzsteuer zu versteuern (Tausch mit Baraufgabe). - 2. Einkommen- und Körperschaftsteuer: Die Anschaffungskosten des erlangten Wirtschaftsgutes sind gleich dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes. Gewinnrealisierung tritt damit nur dann ein, wenn beim getauschten Wirtschaftsgut stille Reserven vorhanden sind. Keine Gewinnrealisierung bei Tauschwert-, art- und funktionsgleichen Anteilen an Kapitalgesellschaften. - Vgl. auch Mikroökonomik, Totalanalyse.

 

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