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Tauschwert

I. Klassik/Neoklassik: 1. Objektiver T.: Eine nach den Klassikern (u. a. Quesnay, Smith) vollzogene Identifizierung des Tauschwert mit dem Preis. Der objektive Tauschwert führt zu dem klassischen Wertparadoxon. - Zu unterscheiden sind: a) der spezifische Seltenheitswert (Monopolpreis); - b) der Tauschwert der (unter der Bedingung des Aufwands von Kosten und Zeit) beliebig vermehrbaren Güter; der objektive Tauschwert der beliebig vermehrbaren Güter macht eine Unterscheidung erforderlich zwischen (1) Marktpreis und (2) natürlicher Preis. - 2. Subjektiver T.: Die klassische Gleichsetzung von Tauschwert und Preis wird in Frage gestellt mit der Einführung der subjektiven Bewertung eines Gutes als Tauschobjekt für die bewertende Person durch die Grenznutzenschule (insbes. Böhm-Bawerk). Nach den Gossenschen Gesetzen ist der Tauschwert der Güter keine ein für allemal feststehende Größe, sondern je nach der wirtschaftlichen Konstellation verschieden. Der Wert wird objektiv bestimmt durch die anerkannte Brauchbarkeit eines Gutes zur Herbeiführung eines gewollten Erfolges (Heizwert der Kohle). Ein Tauschwert kommt jedoch nur zustande, wenn ein Wirtschaftssubjekt den Heizwert der Kohle für wertvoller hält als die Tauschgüter, die es dafür abgeben muß (Waren oder Geld). Demnach ergibt sich der Preis nicht durch die Kosten, die für den Anbieter mit der Herstellung der Güter verbunden waren, sondern durch die subjektive Bewertung des Nachfragers, also den subjektiven T.
II. Wirtschaftstheorie des Marxismus: Der Marktpreis eines Gutes, der sich der Arbeitswertlehre zufolge nach der gesellschaftlich durchschnittlich notwendigen Arbeitszeit zur Gütererstellung bemißt.

 

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