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Kosten

I. Betriebswirtschaftslehre: 1. Begriff: Bewerteter Verzehr von wirtschaftlichen Gütern materieller und immaterieller Art zur Erstellung und zum Absatz von Sach- und/oder Dienstleistungen sowie zur Schaffung und Aufrechterhaltung der dafür notwendigen Teilkapazitäten. Kosten werden üblicherweise aus dem Aufwand hergeleitet (Abgrenzung). - 2. Begriffsausprägungen: (1) wertmäßiger Kostenbegriff, (2) pagatorischer Kostenbegriff und (3) entscheidungsorientierter Kostenbegriff. - 3. Ermittlung: Aus den Aufwendungen der Finanzbuchhaltung (1) durch Ausscheiden der neutralen Aufwendungen, (2) durch Einfügung der nicht als Aufwand verbuchten Zusatzkosten (z. B. kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen auf Eigenkapital) und (3) durch Umformung kalkulatorisch ungeeigneten Aufwandes in kalkulatorische Kosten (kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen auf Fremdkapital, kalkulatorische Wagnisse). (Anderskosten). - Vgl. auch Kostenrechnung, Abbaufähigkeit von Kosten.
II. Volkswirtschaftslehre: nennt man den bewerteten Güterverzehr in der Produktion. Zu diesem Zweck muß dieser addierbar gemacht werden. Dies geschieht meist dadurch, daß die Gütereinheiten (Faktoren) in Geldeinheiten ausgedrückt werden. Grundsätzlich könnte man jedoch auch ein numéraire-Gut als Werteinheit definieren (relativer Preis). Beim Bewertungsprozeß kann man auf Marktpreise oder auf Wertgrößen im Sinne entgangener Nutzen (Opportunitätskosten, Alternativkosten oder Kosten im volkswirtschaftlichen Sinne) zurückgreifen, letzteres vor allem dann, wenn Marktpreise fehlen oder externe Effekte auftreten. - Vgl. auch Kostentheorie.

 

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