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Kostbarkeiten
juristischer Begriff für Sachen, deren Wert im Verhältnis zu ihrem Umfang und Gewicht besonders hoch ist (z. B. Schmucksachen, Geräte aus Edelmetallen, Kunstwerke) und die deshalb zur Hinterlegung geeignet sind. Ob eine Sache zu Kostbarkeiten gehört, ist nach Verkehrsanschauung zu entscheiden.
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