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Anderskosten

von Kosiol geprägter Begriff für Kosten, die sich zwar unmittelbar aus Aufwendungen ableiten, jedoch in der Höhe "anders" als der betreffende Aufwand erfaßt werden. Anderskosten sind "bewertungsverschiedene" oder "aufwandsungleiche" Kosten, z. B. Ersatz der Bilanzabschreibungen durch kalkulatorische Abschreibungen und Ersatz der Fremdkapitalzinsen durch kalkulatorische Zinsen. - Vgl. auch kalkulatorische Kosten, Abgrenzung.

 

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