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pagatorischer Kostenbegriff

auf H. Koch zurückgehender Kostenbegriff. Kosten sind definiert als die im Rahmen des betrieblichen Prozesses entrichteten Entgelte; neutrale Aufwendungen sind eingeschlossen, Zusatzkosten nicht. Der p. K. orientierte sich ursprünglich an den tatsächlichen Anschaffungsauszahlungen, deshalb entsteht kein eigenständiges Bewertungsproblem; für bestimmte dispositive Zwecke geht der p. K. mitunter vom strengen Anschaffungsprinzip ab und führt bestimmte Hypothesen ein, nach denen sich die pagatorische Kostenbewertung an fiktiven Ausgaben orientieren soll. Im Gegensatz zum wertmäßigen Kostenbegriff umfassen pagatorische Kosten keine kalkulatorischen Kosten, sie arbeiten nicht mit Verrechnungspreisen. - Vgl. auch Kosten, entscheidungsorientierter Kostenbegriff.

 

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