tabellarische Zusammenstellung der nach dem Ge- richtskostengesetz bzw. der Gebührenordnung für Rechtsanwälte errechneten Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren (auszugsweise). Eine Gebühr (sog. 10/10-Gebühr, weil zum Teil auch 15/10- oder 3/10- etc. -Gebühren vorgesehen sind) beträgt: Vgl. Tabelle "Kostentabtelle für Zivilprozesse" (Stand 1. 1. 1996). Wesentlich höher sind die i. d. R. mehrere Gebühren und andere Kosten umfassenden Prozeßkosten.