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entscheidungsorientierter Kostenbegriff

auf P. Riebel zurückgehender Kostenbegriff. Kosten sind definiert als die durch die Entscheidung über ein bestimmtes Kalkulationsobjekt, insbes. über Beschaffung und Verwendung von Gütern, die Erstellung von Leistungen sowie über Aufbau, Aufrechterhaltung und Anpassung der Kapazität und Leistungsbereitschaft ausgelösten Auszahlungen einschl. der Auszahlungsverpflichtungen. Es sind (1) keine Erlösminderungen und (2) keine Opportunitätskosten enthalten, weil diese im obigen Sinne keine Eigenschaft der betrachteten Handlungsalternative oder realisierten Maßnahme sind, sondern Teil des entscheidungsrelevanten Deckungsbeitrags. - Vgl. auch Kosten, wertmäßiger Kostenbegriff, pagatorischer Kostenbegriff, entscheidungsorientierte Kostenrechnung.

 

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