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Deckungsbeitrag

Bezeichnung für die in Grenzkostenrechnungen (Differenzkostenrechnungen) ermittelten Bruttogewinne. - Begriffsinterpretationen: 1. Deckungsbeitrag i. S. der Grenzplankostenrechnung: Vgl. Grenzplankostenrechnung II 2. - 2. Überschuß der Einzelerlöse über die Einzelkosten einer Bezugsgröße: Der Deckungsbeitrag gibt an, wieviel das Bezugsobjekt unter den jeweiligen Bedingungen zur Deckung der Gemeinkosten und zum Totalerfolg beiträgt. Nur wenn die Zurechnung der Erlöse und der Kosten nach dem Identitätsprinzip erfolgt, zeigt der Deckungsbeitrag die entscheidungsrelevanten Erfolgsänderungen unter den gegebenen Bedingungen oder Erwartungen auf. Der Stückbeitrag gibt an, um wieviel sich der Erfolg ändert, wenn unter gleichbleibenden Bedingungen eine Leistungseinheit hinzukommt oder wegfällt. - Zur Beurteilung der Erfolgswirkungen komplexer Entscheidungen bedarf es eines sequentiellen, mehrstufigen oder mehrdimensionalen Vorgehens (Deckungsbeitragsrechnung). Eine mehrphasige Erlösrealisation macht ein entsprechendes Fortschreiben des auszuweisenden Deckungsbeitrag bis zum endgültig realisierten (nach Zahlungseingang und Ablauf aller Gewährleistungsansprüche) erforderlich. - Wird die zeitliche Verteilung der Zahlungsströme der zurechenbaren Erlöse und Kosten berücksichtigt, erhält man den Liquiditätsbeitrag. - Deckungsbeitrag bzw. Stückbeitrag als Beurteilungskriterium für alternative Leistungen: Die Höhe des Stückbeitrags ist grundsätzlich nicht für die Beurteilung alternativer Leistungen geeignet, es sei denn, daß sich diese im Verhältnis 1:1 ersetzen und die verfügbare oder nachgefragte Menge Engpaß ist. Liegt nur ein Engpaß vor, sind die "spezifischen" oder engpaßbezogenen Deckungsbeiträge ein Maß für die Ergiebigkeit der Engpaßnutzung und daher für den Rang im Programm maßgeblich. Bei mehreren Engpässen ist die Anwendung der mathematischen Programmierung geboten. Negative Deckungsbeitrag sollten nur in Sonderfällen bei Leistungsverbund oder in vorübergehenden Ausnahmesituationen in Kauf genommen werden. Weil sich über die erforderliche Höhe des Deckungsbeitrag einer Leistung oder sonstigen Aktivität keine zwingende Aussage machen läßt, ist zur Sicherung des kalkulatorischen Ausgleichs die Vorgabe von Deckungsbudgets geboten. - Jede Aufspaltung eines D., etwa auf die Komponenten eines Produkts, die bei der Erstellung beteiligten Produktionsfaktoren oder -prozesse und Funktionsbereiche führt zu willkürlichen Ergebnissen. Dagegen ist die Zusammenfassung der Deckungsbeitrag untergeordneter Bezugsobjekte zur Abdeckung ihrer Gemeinkosten und der Ermittlung des Deckungsbeitrag eines übergeordneten, komplexeren Bezugsobjekts problemlos, wenn sie sachgerecht erfolgt. - 3. Weitere Begriffsbedeutungen: Zunehmend wird der Begriff Deckungsbeitrag auch für die Bezeichnung anderer Bruttogewinne in Anspruch genommen, z. B. für die Übersetzung von profit contribution, marginal income, marginal revenue, (variable) gross margin sowie für das Grenzergebnis der Grenzplankostenrechnung. Dabei wird der Deckungsbeitrag als Differenz von Erlös und den als variabel (proportional) angesehenen Kosten eines Produkts ermittelt. Die Summe aller Deckungsbeitrag dient zur Deckung der fixen Kosten und darüber hinaus zur Erzielung des Gesamtgewinns einer Periode.

 

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