Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Gebot

1. Gesetzliche Pflicht, in einer bestimmten Weise zu handeln, oder auch: verbindliche Aufforderung einer Behörde an eine für einen bestimmten Zustand verantwortliche Person. Die Erfüllung eines Gebot kann erzwungen werden. Besonders häufig sind polizeiliche Gebote. - 2. Im Zwangsversteigerungsverfahren der Betrag, den ein Bieter nennt, nachdem das zur Versteigerung gelangende Grundstück oder Schiff vom Gericht ausgeboten ist. - Ausbieten erfolgt durch Aufforderung des Gerichts zur Abgabe von Gebot im Versteigerungstermin (§ 66 II ZVG). - Vgl. auch Mindestgebot, geringstes Gebot, Bargebot, Meistgebot, Einzelausgebot.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Geborenenziffer
Gebrauchs-Zolltarif

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Kaiserliche Botschaft | Markträumungsansatz | Bundesinnungsverband | Fahrerlaubnis | Vorrang des Gesetzes
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum