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Mindestgebot

im Zwangsversteigerungsverfahren Vorschrift eines mindestens zu erreichenden Gebotes zur Verhinderung der Verschleuderung von Grundstücken. Bleiben der Betrag des letzten Gebots und der Kapitalwert der bestehenbleibenden Rechte zusammen unter 7/10 des Grundstückswertes, kann ein Berechtigter, dessen Anspruch nicht voll gedeckt ist, Versagung des Zuschlags beantragen (§ 74 a ZVG).

 

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