Summe aller nach dem Zeitpunkt t anfallenden, auf t abdiskontierten Einzahlungsüberschüsse (Nettoeinzahlungen). Die nach t folgenden Zahlungszeitpunkte seien t + 1, t + 2, ..., t + n; der Kalkulationszinsfuß (Zinsfuß IV) sei i und die folgenden Einzahlungsüberschüsse bt+1, bt+2 ... , bt+n. Es gilt: