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Zinsfuß

I. Allgemein: 1. Begriff: Der in Hundertteilen ausgedrückte Preis für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital. Häufig synonym mit Zinssatz gebraucht; für finanzmathematische Zwecke zu unterscheiden. - 2. Arten: a) Nominal-Z.: Dieser entspricht der Höhe der reinen zu leistenden Zinszahlungen. b) Effektivverzinsung: Diese beinhaltet sämtliche Kosten eines Darlehens; sie weicht vom Nominal-Zinsfuß ab, wenn das Disagio auf den Darlehensbetrag vereinbart ist. Die Effektivverzinsung entspricht dem internen Zinsfuß der Kreditzahlungsreihe. Über das Disagio kann die Effektivverzinsung beliebig fein eingestellt werden. - 3. Die Höhe des Zinsfuß hängt ab von der Dauer der Kapitalüberlassung und von gewährten Sicherheiten durch den Darlehensnehmer. Als Richtlinie gilt i. a. der Diskontsatz der Notenbank. - 4. Rechtliche Besonderheiten: a) Ist ein höherer Zinssatz als 6% p. a. vereinbart, so kann der Schuldner nach Ablauf von sechs Monaten das Kapital unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen (§ 247 BGB). Das Kündigungsrecht kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden. Diese von Banken kritisierte Vorschrift ermöglicht es dem Schuldner, bei gesunkenen Zinsen das Vertragsverhältnis aufzulösen. b) Ist nichts über die Höhe des Zinsfuß vereinbart, so beträgt dieser 4%, unter Kaufleuten für Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften 5% (§ 246 BGB, § 352 HGB). Die beim Rückgriff aus Wechseln oder Schecks zu zahlenden Zinsen liegen 2% über dem jeweiligen Diskontsatz, betragen aber mindestens 6% (Art. 48 I WG).
II. Kostenrechnung: Kalkulatorische Zinsen werden in der Kostenrechnung als Opportunitätskosten auf der Basis des betriebsnotwendigen Kapitals ermittelt. Ausgangspunkt ist die Ermittlung der Buchwerte der Gegenstände von Anlage- und Umlaufvermögen. Für die Wertkomponente der Kapitalkosten wird eine Vielzahl von Alternativen vorgeschlagen, z. B. der marktübliche Zinsfuß oder der Fremdkapitalzinssatz.
III. Investitionsrechnung: Der Kalkulationszinsfuß wird in der Investitionsrechnung zum Diskontieren von Einzahlungsüberschüssen zur Ermittlung des Kapitalwertes verwendet. Er entspricht der Rendite der besten möglichen Alternativanlage.

 

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