1. Begriff: Kosten für das zur Verfügung gestellte Kapital. - 2. Arten: a) Explizite K.: Effektive Zahlungen für Zinsen bei Aufnahme von Fremdkapital an den Gläubiger. Ist der Rückzahlungsbetrag gleich dem Kreditbetrag, so bestehen die Kapitalkosten nur aus den zu zahlenden Zinsbeträgen. Wird dagegen bei Auszahlung des Kredits ein Disagio eingehalten, so erhöht dies die Kapitalkosten des Kreditnehmers. Der K.-Satz des Fremdkapitals entspricht nun dem internen Zinsfuß der Kreditzahlungsreihe. Da die Zinszahlungen für Fremdkapitalsteuerlichabzugsfähig sind, werden die Fremd-Kapitalkosten nach Steuern r (1 – s) ermittelt (s = relevanter Steuersatz). - b) Implizite K.: Opportunitätskosten, die dadurch entstehen, daß der Kapitalgeber durch die Zurverfügungstellung auf eine bestimmte Rendite, die mit einem anderen Objekt erzielbar gewesen wäre, verzichtet. - 3. Im Rahmen der Investitionsrechnung werden die Kapitalkosten als Kalkulationszinsfuß (Zinsfuß IV) zur Ermittlung des Kapitalwerts eines Investitionsobjekts verwendet: Die Einzahlungsüberschüsse eines Objekts werden mit dem durchschnittlichen K.-Satz, einer gewichteten Zusammenfassung der Kapitalkosten für Fremdkapital (explizite K.) und derjenigen für Eigenkapital (implizite K.) abdiskontiert. Dabei entspricht die Gewichtung der einzelnen Kapitalarten ihrem Anteil am gesamten Kapitaleinsatz für das betrachtete Objekt.