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Fremdkapital

Kreditkapital, Schulden. 1. Begriff: Bezeichnung für die in der Bilanz ausgewiesenen Schulden der Unternehmung (Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit Verbindlichkeitencharakter) gegenüber Dritten, die rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht sind. - Gegensatz: Eigenkapital. - 2. Ausweis: a) Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben ihr Fremdkapital gesondert auszuweisen und hinreichend (Mindestgliederung "Verbindlichkeiten" und "Rückstellungen") aufzugliedern (§ 247 I HGB). - b) Für Kapitalgesellschaften besteht eine detaillierte Aufgliederungspflicht (§ 266 III HGB). Vgl. im einzelnen Verbindlichkeiten, Verbindlichkeitenspiegel. - 3. Wirtschaftliche Bedeutung: Fremdkapital dient der Finanzierung des Unternehmensvermögens. Der F.-Geber ist an der Unternehmung nicht beteiligt, er ist Gläubiger (vgl. jedoch Wandelschuldverschreibungen), der einen Anspruch auf Rück- bzw. Auszahlung (Tilgung) und ggf. Zinszahlung hat. Das Fremdkapital wird der Unternehmung durch den F.-Geber langfristig (Anleihen, Hypotheken etc.) bzw. mittel- oder kurzfristig zur Verfügung gestellt oder entsteht aus dem Umsatzprozeß (z. B. Verpflichtungen aus Ertragsteuern, Provisionsverpflichtungen u. ä.). - Zur Substitution von Fremdkapital durch Leihe oder Miete von Sachwerten vgl. Leasing. - 4. Beurteilung: Vgl. Fremdfinanzierung, Finanzierungsgrundsätze, Finanzierungsregeln - 5. Steuerliche Behandlung: Vgl. Schulden.

 

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