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Verbindlichkeitenspiegel

von Kapitalgesellschaften häufig im Anhang ausgewiesene Übersicht über die gesamten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe, Restlaufzeiten sowie Art und Umfang der Sicherheiten zur Erfüllung ihrer Ausweispflichten gem. § 268 V HGB (Vermerk der Restlaufzeiten bis 1 Jahr in der Bilanz) und § 285 Nr.1 HGB (Angabepflicht von Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre sowie Umfang, Art und Form der Sicherheiten im Anhang).

 

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