1. Begriff: Maßnahmen zur Beschaffung finanzieller Mittel, die im Kapitalüberlassungsvertrag erfolgsunabhängige Zins- und Tilgungszahlungen zu bestimmten Zeitpunkten zusichern und daher dem Unternehmen nur begrenzte Zeit zur Verfügung stellen (Finanzierung, Finanzentscheidungen). Die Kapitalgeber sind Gläubiger. - 2. Arten: Fremdfinanzierung kann nach verschiedenen Gesichtspunkten untergliedert werden, so nach dem Kreditgeber, der Fristigkeit, der Form der Besicherung oder der Ausgestaltung des Anspruchs der Gläubiger. Üblich ist die Unterscheidung nach der Fristigkeit: (1) kurzfristige Fremdfinanzierung liegt vor bei einer Überlassungsdauer bis zu 90 Tagen; (2) mittelfristige Fremdfinanzierung bei einer Überlassungsdauer zwischen 90 Tagen und vier Jahren; (3) langfristige Fremdfinanzierung bei einer Überlassungsdauer von vier Jahren und mehr. - Vgl. auch Kreditfinanzierung, Marktfinanzierung.