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Fremdgeschäft

Geschäftsform im Handel. Geschäfte im fremden Namen und für fremde Rechnung; getätigt von Einkaufskontoren des Großhandels und von Zentralen kooperativer Gruppen, die bei der Geschäftsanbahnung mitwirken und bei der Geschäftsabwicklung nur teilweise eingeschaltet sind. Geschäftsanbahnung mittels hausinterner Ausstellungen und Musterungen sowie Rundschreiben, Ordersätzen oder sonstigen Lieferantenempfehlungen. Geschäftsabwicklung mittels Empfehlungs-, Zentralregulierungs-, Delkredere- oder Abschlußgeschäft. Der Warenstrom wird als Streckengeschäft, in Ausnahmefällen als Lagergeschäft abgewickelt. - Gegensatz: Eigengeschäft.

 

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