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Eigengeschäft

Propergeschäft. 1. Begriff: Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, z. B. bei Importen; getätigt von Einkaufskontoren des Großhandels, von Zentralen kooperativer Gruppen oder Filialunternehmungen. Der Warenstrom wird als Lagergeschäft oder Streckengeschäft abgewickelt. Informations- und Zahlungsstrom wie bei selbständig beschaffenden Großhandelsunternehmungen. - 2. Funktionsweise: Die einkaufende Organisation trägt das volle Absatzrisiko; Verhandlungen mit ihren Mitgliedern über Abnahmemengen und Preise erforderlich. Zentralen von Filialunternehmen können die eingekauften Waren auf die Filialen verteilen und deren Verkauf mittels zentralen Handelsmarketings fördern. - Gegensatz: Fremdgeschäft.

 

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