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Filialunternehmung
Filialbetrieb. 1. Begriff: Betrieb mit mindestens fünf, räumlich voneinander getrennen Filialen, die unter einheitlicher Leitung stehen. Verkaufsfilialen des Einzelhandels unterhalten sowohl Hersteller bei direktem Verkauf, Großhändler als Regiebetriebe als auch Großbetriebsformen des Einzelhandels (z. B. Warenhäuser). - 2. Funktionsweise: Wegen des lokal begrenzten Einzugsgebiets einer Betriebsstätte stärkste Verbreitung im Einzelhandel. Von einem zentralen Management wird die Unternehmenspolitik einheitlich festgelegt und teils zentral (Beschaffung, Abrechnung, Kontrolle), von weisungsgebundenen Mitarbeitern der Zentrale, teils dezentral (Absatz, Personaleinsatz) von angestellten Filialleitern durchgeführt. Vorteile: Erhebliche Rationalisierungsmöglichkeiten; rasches Agieren auf sich wandelnden Märkten. Mögliche Nachteile: Unterordnung unter die Entscheidung des zentralen Managements, wenn ein räumlich stark differenzierendes Handelsmarketing zur erfolgreichen Marktausschöpfung angebracht wäre oder wenn Filialleiter mit Eigeninitiative gebremst, langfristig sogar demotiviert werden. - 3. Bedeutung: Die Filialisierung hat sich in den letzten Jahrzehnten stark durchgesetzt, sogar die Entwicklung der kooperativen Gruppen in hohem Maß beeinflußt. Durch die Möglichkeit der zentralen Steuerung von Warenwirtschaftssystemen mittels EDV-Anlagen, unterstützt durch neue Medien wie Btx, kann eine weitere Zunahme der Filialisierung bewirkt werden; es sei denn, Ausbildung, Kompetenz, Eigeninitiative sowie dezentrale, technische Ausstattung (z. B. mit Personalcomputern) der Einzelhändler werden entscheidend verbessert bzw. gestärkt.
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