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Altersgruppen
Bezeichnung für die Untergliederung einer durch Voll- (Volkszählung) oder Teilerhebung (Mikrozensus) erfaßten oder aufgrund einer Fortschreibung ausgezählten Gesamtbevölkerung nach ihren Geburtsjahrgängen.
I. Zusammenfassung nach Geburtsjahr: 1. Einzelne Jahrgänge, jeweils mit vollendetem Altersjahr (im 1. Lebensjahr stehende = nulljährig, im 2. Jahr stehende = einjährig etc.). - 2. Statistische Anstoßgruppen in 3-, 5- oder 10jährigem Abstand. Die graphische Darstellung (auf der Ordinate werden die A., auf der Abszisse die Häufigkeiten abgetragen) dieser Gruppierung führt bei dynamischem Altersaufbau zur Bevölkerungspyramide: bei nachlassender Geburtenhäufigkeit zur Glocke, bei Überalterung zum Kelch, zur Urne oder zur Wettertanne. - Vgl. auch Altersaufbau.
II. Zusammenfassung nach Zweckgruppen: 1. Produktivitätsklassen: (1) Vorschulpflichtig: unter 6; (2) Schulpflichtig: 6 bis unter 14 bzw. 15 Jahre nach Einführung des 9. Schuljahrs; (3) Berufsausbildung: 15 bis unter 18 und 18 bis unter 21 Jahre; (4) Erwerbsfähige in 5- oder 10jährigen Altersgruppen zwischen 15 und 65 Jahren; (5) Unterhaltsberechtigte und -bedürftige: über 65 Jahre. - 2. Männer im wehrpflichtigen Alter: 18. bis 48. Lebensjahr, evtl. auch 49. -59. - 3. Unverheiratete im heiratsfähigen Alter: 15. -49. Lebensjahr. - 4. Frauen im gebärfähigen Alter: 15. -49. Lebensjahr. - Für die Bundesrep. D. bzw. Deutsches Reich vgl. im einzelnen Tabelle.
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