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Volkszählung
statistische Erfassung der Bevölkerung eines Staates.
I. Geschichte: Volkszählung waren Grundlage zu ersten statistischen Erhebungen und ihre Ergebnisse zu Auswertungen (Wehrfähigkeit, Steuerkraft u. ä.); überliefert sind Methoden und Teilergebnisse von Volkszählung in Ägypten 3000 v. Chr., Griechenland 850 v. Chr., Rom 566 v. Chr. (seit Servius Tullius in fünfjährigem Abstand). Keine Volkszählung im deutschen Mittelalter, mit Ausnahme von einzelnen Kirchen-, Städte- und Zunftzählungen. Preußische Populationslisten (Ende 17. Jh.) über Geburten und Todesfälle der Bevölkerung. Seit 19. Jahrh. in den meisten deutschen Ländern regelmäßige Zählungen; 1871 erstmalig für alle Länder des Deutschen Reiches; im Bundesgebiet am 13. 9. 1950, 6. 6. 1961, 27. 5. 1970 und 25. 5. 1987 durchgeführt.
II. Methodische Abgrenzung der statistischen Masse: Bei gleichzeitiger Erfassung wurde die ortsanwesende Bevölkerung 1933 im Deutschen Reich + 117 400 (+0,18%), 1939 +220 000 (+0,28%) höher ermittelt als die Wohnbevölkerung. Zusätzlich erfaßt: 1946 im Zusammenhang mit Evakuierung, Massenflucht und Vertreibung der Ort vorübergehenden Wohnens; 1950 im Zusammenhang mit den Rechtsansprüchen von Heimatvertriebenen sowie Flüchtlingen die Geburtsbevölkerung und der Heimatort am 1. 9. 1939. Im übrigen galt die Wohnbevölkerung als Grundlage statistischer Berechnungen. Durch Merkmalskombination läßt sich das Strukturbild der Bevölkerung (1961 und 1970) für die Wohnbevölkerung i. e. S. und für die wohnberechtigte Bevölkerung darstellen.
III. Technik: Die Zählung erfolgt mit Stichtag um 0.00 Uhr (zur Ausschaltung bzw. Erfassung von Geburten und Sterbefällen) durch besonders geschulte Zähler für je einen Zählbezirk (je nach der Wohndichte für ca. 50 Haushalte). - Fehlerquellen durch bewußt oder unbewußt falsche Ausfüllung (Verschweigen unehelicher Kinder, falsche Altersangabe u. ä.) werden weitgehend durch Kontrollfragen und Nachprüfungen ausgeschaltet. Die Nachprüfung erfolgt größtenteils maschinell durch Verwendung von Plausibilitätskontrollen.
IVolkszählung Durchführung der Volkszählung 1987: Die ursprünglich 1983 vorgesehene Volkszählung wurde wegen datenschutzrechtlicher Bedenken durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. 12. 1983 ausgesetzt. Auf der Grundlage eines neuen Volkszählungsgesetzes vom 8. 11. 1985 (BGBl I 2078), das den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt, wurde die Zählung am 25. 5. 1987 (Stichtag) als Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung durchgeführt. Die Verknüpfung mehrerer Zählungen in einer Erhebungsorganisation ermöglicht erhebliche Einsparungs- und Rationalisierungseffekte und garantiert abgestimmte Ergebnisse.
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