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Fortschreibung

I. Statistik: Fortlaufende Dokumentation von Veränderungen von Bestandsgesamtheiten durch Zugänge und Abgänge auf der Grundlage einer früher erfolgten Erhebung. Beispiel: Ermittlung einer Einwohnerzahl einer Gemeinde durch Fortschreibung unter Verwertung der Resultate einer früheren Volkszählung.
II. Lager- und Anlagenbuchführung: Vgl. Skontration, laufende Inventur.
III. Steuerrecht: Fortschreibung von Einheitswerten: 1. Im Falle einer nach dem letzten Feststellungszeitpunkt eingetretenen und für die Besteuerung bedeutsamen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse: a) bei Änderung im Wert eines Gegenstands als Wertfortschreibung; b) bei Änderung in der nach bewertungsrechtlichen Grundsätzen bestimmten Art eines Gegenstands als Artfortschreibung; c) bei Änderung in der Zurechnung (Eigentumsverhältnisse) eines Gegenstands als Zurechnungsfortschreibung. - 2. Zur Beseitigung eines Fehlers der letzten Feststellung als Berichtigungsfortschreibung. - Die F.-Arten bestehen selbständig nebeneinander, können aber miteinander verbunden werden. - Vgl. auch Fortschreibungszeitpunkt.
IV. Wirtschaftsinformatik Vgl. Dateifortschreibung.

 

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