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                Lager
                 I. Betriebswirtschaftslehre: 1. Begriff: a) Gesamtheit der Areale und/oder Räume u. a. zur Güteraufbewahrung, -ein- und -auslagerung erforderlichen Einrichtungen eines Betriebes oder einer anderen Institution mit zugehörigem Personal. b) Gesamtheit lagernder Güter. - 2. Lagerorganisation: Sie hat wesentlichen Einfluß auf den Wirtschaftlichkeitsgrad der Lagerhaltung. Anordnung und Art der Lager hängen von zahlreichen Einflußfaktoren wie z. B. Materialbeschaffenheit, Fertigungsmethode, Verbrauchsstruktur ab. - Erscheinungsformen: (1) stufenbezogen: Eingangslager, Produktionslager (Zwischenlager, Erzeugnis- oder Fertigungswarenlager, Versandlager); (2) standortbezogen: Zentrallager, dezentrales Lager; (3) nach Lagerobjekten: Roh-, Hilfs-, Betriebsstoff-, Werkzeug-, Packmittellager etc.; (4) gestaltungsbezogen: Eingeschoß-, Mehrgeschoß-, Hochregallager in unterschiedlichen Lagerbauarten. 
II. Wettbewerbsrecht: Verwendung der Bezeichnung "Lager" in Firma oder Werbung verlangt grundsätzlich überdurchschnittliche Vorratshaltung; sonst liegt als irreführende Angabe unlauterer Wettbewerb vor (§§ 3, 4 UWG).  
                  
                
                  
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