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laufende Inventur

permanente Inventur, eine Form der effektiven Inventur. - 1. Kennzeichen: Im Gegensatz zur Stichtagsinventur werden die Bestände nicht an einem bestimmten Stichtag körperlich aufgenommen, sondern "laufend" während des ganzen Geschäftsjahres, evtl. durch einen besonderen Inventurtrupp, dem allein die Aufgabe der Bestandsaufnahme obliegt. Am Bilanzstichtag werden die Bestände aus der buchmäßigen Bestandsfortschreibung in das Inventar übernommen. - 2. Wesentliche Voraussetzungen: a) strenge Anforderungen an die Bestandsfortschreibung (z. B. in der Lagerbuchführung): alle Zu- und Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge; belegmäßiger Nachweis; b) in jedem Geschäftsjahr mindestens einmal Vergleich zwischen Buchbestand und körperlicher Bestandsaufnahme je einzelnem Bestand; gleichzeitige Prüfung aller Bestände je Lagerort nicht erforderlich; c) Buchbestände sind ggf. an die Bestandsaufnahme anzupassen; d) l. I. ist nicht auf das Vorratsvermögen (= Hauptanwendungsfall) beschränkt, nicht anwendbar auf Vorräte mit unkontrollierbaren Abgängen und bei besonders wertvollen Vermögensgegenständen. - 3. Durchführung: In unregelmäßigen und vorher nicht absehbaren Zeitabständen (den Inventurplan sollte nur der Inventurleiter kennen) durch nicht für die Bestände verantwortliche Personen; nur dann ist Kontrollfunktion gewährleistet. - Am Bilanzstichtag selbst findet i. d. R. keine besondere Stichtaginventur statt, so daß nachteilige Betriebsunterbrechungen zum Jahresende und der Einsatz sachkundigen Personals für die Bestandsaufnahme vermieden werden. - Die ordnungsgemäß durchgeführte l. I. ist steuerlich zugelassen (R 30 EStR). - 4. Sonderfall der l. I. ist die sog. Einlagerungsinventur bei automatisch gesteuerten Lagersystemen. Die Fortschreibung in den Lagerbüchern ist mit der automatischen Lagersteuerung synchronisiert.

 

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