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Kennzeichen
Kraftfahrzeug-Kennzeichen, amtliches Kennzeichen laut Straßenverkehrsrecht, nach Umfang und Inhalt gesetzlich festgelegt; erforderlich für die zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge (Kfz) oder Anhänger (§ 60 StVZO). - Für Probe- und Überführungsfahrten kann ein besonderes rotes Kennzeichen erteilt werden, das zu anderen Fahrten nicht benutzt werden darf. - Nationalitätszeichen, Wappen u. a. m. sind keine Kennzeichen
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