Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Stichtagsversicherung der Vorräte

1. Begriff: Versicherungsform der Feuer-Sachversicherung und verwandter Sachversicherungen für Vorräte, um der Gefahr einer Unterversicherung durch schwankende Bestände und schwankende Preise der Vorräte zu begegnen. - 2. Vereinbart wird eine Versicherungssumme, die in der Hauptsache als Entschädigungsgrenze fungiert und an dem Höchstwert orientiert wird, den die Vorräte in absehbarer Zeit nicht überschreiten. Der tatsächliche Wert der Vorräte ist dem Versicherer für bestimmte Stichtage innerhalb bestimmter Frist zu melden. - 3. Als Prämie wird zunächst eine Vorauszahlung auf die Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme entrichtet; die weitere und endgültige Abrechnung erfolgt aufgrund der Stichtagsmeldungen. - 4. Eine Unterversicherung wird nur angerechnet, wenn die maßgebende Stichtagssumme kleiner ist als der Versicherungswert am Stichtag.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Stichtagssumme
Stichwahlverfahren

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Konkursstatus | Kooperationsmechanismen | Chamberlin | Bundesnachrichtendienst (BND) | Auslandszahlungsverkehr
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum