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Gefahr

Versicherungsrechtlicher Begriff: Möglichkeit der Entstehung eines Bedarfs an Versicherungsleistungen. Im Versicherungsvertrag soll klargestellt werden, bei welchen (versicherten) Gefahr der Versicherer leistungspflichtig ist. Die Bestimmung versicherter Gefahr kann über das Prinzip der Universalität, bei dem - vorbehaltlich einzelner Gefahrenausschlüsse - sämtliche Gefahr eingeschlossen sind, oder über die explizite Benennung der Gefahr erfolgen. Im ersten Fall spricht man von Allgefahrenversicherungen (All Risks-Versicherungen), im zweiten Fall von Einzelgefahrenversicherungen (Named- perils-Versicherungen).

 

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