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Versicherter

1. Bei Versicherung für eigene Rechnung deckt der Versicherungsnehmer sein eigenes Interesse und ist auch Versicherter - 2. Bei Versicherung für fremde Rechnung deckt der Versicherungsnehmer in eigenem Namen das Interesse eines anderen, des Versicherter (§ 74 VVG). - 3. Bei der Lebensversicherung ist Versicherter die Person, auf deren Leben die Versicherung genommen wird, die Risikoperson. - 4. In der Sozialversicherung sind Versicherter die Partner des öffentlich-rechtlichen Versicherungsverhältnisses.

 

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