Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Einzugsgebiet

räumlich umgrenzter Bereich, aus dem die Kunden stammen, die üblicherweise einen Handelsbetrieb aufsuchen. Die Abgrenzung von Einzugsgebiet ist Voraussetzung für die Errechnung der potentiellen Kaufkraft möglicher Standorte von Handelsbetrieben (Standortpolitik), sowie für die regionale Streuung der vom Handelsbetrieb einzusetzenden Werbeträger bzw. Werbemittel (Absatzreichweite).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Einzugsermächtigungsverfahren
Einzugsstelle

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Geschäftsbriefe | Ruhegeldanwartschaft | Graphiktablett | Ausschließung | statische Bilanz
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum