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Eigenfinanzierung

Finanzierung durch die bisherigen Eigentümer, die der Beschaffung von Eigenkapital dient. Der Kapitalüberlassungsvertrag sieht dabei periodische, aber erfolgsabhängige Zahlungen des Unternehmens an den Kapitalgeber vor, deren Rang den Ansprüchen der Fremdkapitalgeber (Fremdfinanzierung) nachgeordnet ist. An die Stelle von Tilgungsvereinbarungen treten Vereinbarungen über Abfindungen beim Ausscheiden des Eigenkapitalgebers aus dem Unternehmen bzw. den Ansprüchen der Fremdkapitalgeber nachgeordnete Ansprüche auf Teile des Liquidationserlöses. Aufgrund der Erfolgsabhängigkeit der Zahlungen (Dividenden, Ausschüttungen, Gewinnentnahmen) und dem daraus resultierenden Risiko fordern Eigenkapitalgeber bei der Eigenfinanzierung eine höhere Rendite als Fremdkapitalgeber. - Vgl. auch Selbstfinanzierung, Finanzierung, Finanzentscheidungen.

 

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