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Gläubiger

Kreditor, derjenige, der aufgrund eines Schuldverhältnisses vom Schuldner (Debitor) eine Leistung zu fordern berechtigt ist (§ 241 BGB). Bei allen Kaufverträgen ist der Lieferant Gläubiger des Käufers hinsichtlich des Kaufpreises, Schuldner in bezug auf die Lieferung der Ware. - Gläubiger im Mahnverfahren: Antragsteller.

 

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