| 
                | 
              
                Schuldner
                 Debitor, derjenige, der aufgrund eines Schuldverhältnisses dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen verpflichtet ist (§ 241 BGB). - Mehrere Sch.: Vgl. Schuldnermehrheit. - Schuldner im Mahnverfahren: Antragsgegner.  
                  
                
                  
                    << vorheriger Begriff | 
                     | 
                    nächster Begriff>> | 
                   
                  
                     | 
                     | 
                     | 
                   
                 
				
                      
                      
                      
                      
               
                  
                Diese Seite bookmarken : 
                | 
                |