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Zinsgarantie

Gewährleistung der vertraglichen Verzinsung von Schuldverschreibungen (Anleihen) durch einen Dritten, i. d. R. durch den Staat, früher häufig für Eisenbahnprioritäten. Bei Staatsanleihen kann Zinsgarantie auch durch bestimmte Staatseinnahmen vereinbart werden. - Vgl. auch Dividendengarantie.

 

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