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marktüblicher Zinsfuß

für sichere Kapitalanlagen erster Bonität zu erzielender Zins. Berechenbar aus dem Durchschnitt der Effektivzins für Staatsanleihen, Pfandbriefe und erststellige Hypotheken. Der m. Z. entspricht dem "reinen Zins", d. h., sämtliche akzessorische Bestandteile (z. B. Risikoprämien) werden ausgesondert. Von Bedeutung ist der m. Z. für die Bewertung von Effekten. Für die Berechnung von Ertragswerten findet er als Kalkulationszinsfuß (Opportunitätskosten) Verwendung.

 

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