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Bonität

I. w. S. Fähigkeit eines institutionellen oder individuellen Schuldners, in der Zukunft seinen Schuldendienstverpflichtungen nachzukommen; i. e. S. relative Ertragskraft des Schuldners in der Zukunft, die Quantifizierung des Grades der zukünftigen Schuldendienstfähigkeit eines Schuldners. Letztere ist Ergebnis einer Kreditwürdigkeitsbeurteilung (Kreditwürdigkeitsprüfung, Bonitätsprüfung), im wesentlichen ausgehend von der zu erwartenden Ertragsentwicklung, die von der individuellen Leistungsfähigkeit und von der diese Leistungsfähigkeit beeinflussenden Gesamtentwicklung (z. Bonität Branchenkonjunktur und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt) determiniert wird. - Schuldner mit einer zweifelsfreien (zweifelhaften) Bonität werden i. d. R. ungesicherte Kredite (Blankokredite) gewährt (nicht gewährt). Zwischen diesen beiden Extremen sind die meisten Kreditengagements einzustufen, die entsprechend dem sich aus den unsicheren Ertragserwartungen ergebenden Risikogehalt durch Sicherheiten (z. Bonität Bürgschaften, Grundschulden) u. a. Risikoäquivalente (z. Bonität Risikoprämien und -versicherungen) abgesichert werden. - Vgl. auch Rating. - Auskünfte über die Bonität eines Geschäftspartners erteilen neben den Banken auch Auskunfteien (z. Bonität Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - SCHUFA).

 

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