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Risikoprämie

I. Kostenrechnung: das im Unternehmergewinn enthaltene Äquivalent für das allgemeine Unternehmerwagnis (Wagnisse).
II. Außenhandel: Risikoprämie ist in der Außenwirtschaftstheorie die Differenz zwischen der erwarteten Rendite einer Veranlagung in Auslandswährung und der Rendite einer vergleichbaren Veranlagung in Inlandswährung. Ist der Inlandszinssatz r und der entsprechende Auslandszins r*, dann ist die Risikoprämie aus der Sicht des inländischen Anlegers , wobei die für den entsprechenden Zeitraum erwartete Änderungsrate des nominellen Wechselkurses (Abwertungsrate der heimischen Währung) ist. Risikoscheue Anleger verlangen Risikoprämien für das Halten von Finanzaktiva, die mit einem Wechselkursrisiko verbunden sind. Je größer die Risikoaversion (Risikoscheu), umso größer die erforderliche Risikoprämie für das Portfoliogleichgewicht (Portfolio-Ansatz). Bei Risikoneutralität ignorieren die Anleger allfällige Risikounterschiede zwischen verschiedenen Anlagen, und das Gleichgewicht erfordert dann eine Übereinstimmung der erwarteten Renditen verschiedener Anlagen; die Risikoprämie muß gleich null sein. - Vgl. auch Portfolio - Ansatz, Wechselkurstheorie 3, Zinsparität.

 

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