Die Zinsparität besagt, daß in inländischer und in ausländischer Währungnotierte Anlagen unter Berücksichtigung von Wechselkursveränderungen dieselbe Rendite aufweisen. 1. Gedeckte Zinsparität ist gegeben, wenn , wobei r bzw. r* den inländischen bzw. ausländischen Zinssatz andeuten. w bzw. stehen für den Kassakurs bzw. den entsprechenden Terminkurs. Diese Parität muß bei Abwesenheit von internationalen Kapitalverkehrskontrollen immer gelten. Gälte sie nicht, dann hätten die Wirtschaftssubjekte Gelegenheit zur Währungsarbitrage: sie könnten internationale Zinsdifferenzen risikolos zur Gewinnerzielung ausnutzen. Indem sie dies tun, verändern sie die Zinssätze und Wechselkurse so, daß es zur gedeckten Zinsparität kommt. - 2. Die ungedeckte Zinsparität (offene Z.) besagt, daß , wobei der momentan für den relevanten künftigen Zeitpunkt erwartete Kassakurs ist. Diese Parität gilt für Situationen mit perfekter Kapitalmobilität. - Vgl. Wechselkurstheorie.