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Außenhandel

Teil des Handels, der Güter über die Grenzen eines Landes importiert (Einfuhr) oder exportiert (Ausfuhr). Träger sind Einfuhrhändler und Ausfuhrhändler. - Gegensatz: Binnenhandel. - Umfang: a) Außenhandel der Bundesrep. D. wird in amtlichen Außenhandelsstatistiken nach Menge und Wert der Waren sowie nach Bezugs- und Absatzgebieten (Herstellungs- bzw. Verbrauchsländer/Einkaufs- bzw. Käuferländer) ausgewiesen. - Vgl. im einzelnen die Übersichten "Entwicklung des Außenhandels", "Außenhandel nach Ländergruppen" und "Ausführ-/Einfuhrgegenüberstellung". - b) Außenhandel der EU-Länder: EG VII. - Vgl. auch Ausfuhrhandel, Einfuhrhandel, Ausfuhrverfahren, Einfuhrverfahren, Handelspolitik, Handelsbilanz.

 

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