Exporthandel, indirekter Export, Kontaktanbahnung bzw. Auftragserschließung und Lieferungerfolgen über zwischengeschaltete fremde (Absatz-)Organe ohne (größere) Möglichkeiten der Einflußnahme durch die Herstellerfirma auf die Art und Weise des (Folge-)Vertriebs an die nächste(n) Abnehmer- oder Verwenderstufe(n). Der Ausfuhrhandel kann über die Einschaltung von inländischen oder ausländischen Fremd-Unternehmen (aus dem Ziel- oder Käuferland oder aus Drittländern) erfolgen. Es handelt sich bei diesen Firmen hauptsächlich um Eigenhändler, Agenturen/Vermittler oder um Generalunternehmen. Ausfuhr durch in- oder ausländische Fremdunternehmen (aus Ziel-, Kauf- oder Drittland); überwiegend Eigenhändler, Agenturen bzw. Vermittler oder Generalunternehmen. - Schwerpunkt in der Bundesrep. D.: Hamburg und Bremen. - Bedeutung: Der Ausfuhrhandel ist wegen der DirektausfuhrdeutscherHersteller rückläufig. - Gegensatz: Einfuhrhandel. - Vgl. auch Ausfuhr, Außengroßhandel.