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Außengroßhandel

Zweig des Großhandels, der seine Geschäfte mit dem Ausland tätigt. - 1. Funktionaler A.: Großhandelsgeschäfte, bei denen die Ware eine Grenze passiert; lediglich einer der Vertragspartner muß seinen Sitz im Ausland haben. - 2. Institutionaler A.: Großhandelsbetriebe, die ausschließlich oder überwiegend Außengroßhandel betreiben: Ausfuhrgroßhändler exportieren (Exporthandel), Importgroßhändler importieren Waren (Importhandel). Transithändler bringen Waren in- oder ausländischer Herkunft durch ein Land in ein drittes. Außengroßhandel kann länder- oder produktorientiert sein. - Gegensatz: Binnengroßhandel.

 

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